Verbringst Du fast jede Nacht mit dem Venenkissen im Bett, um Schwellungen und weitere Beschwerden zu lindern? Kannst Du ohne das Kissen nicht mehr schlafen und würden starke Schmerzen am nächsten Tag auftreten?

Dann liegt die Idee nahe, dass es sich bei dem Venenkissen um ein medizinisch notwendiges Hilfsmittel handelt. In diesem Fall wäre die Krankenkasse dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen, sodass für Dich keine finanzielle Mehrbelastung entstünde.

Doch wie sieht es in der Praxis aus und ist die Krankenkasse dazu verpflichtet Dir die Kosten für das Venenkissen zu erstatten?

Wann ist eine Kostenübernahme möglich?

Deutschland verfügt über ein sehr ausgeprägtes soziales Netz. Dieses hat zum Ziel, dass körperliche Einschränkungen nicht zu Lasten des Individuums gehen, sondern von der Allgemeinheit mitgetragen werden. Daher ist die Kostenübernahme für dringend notwendige Hilfsmittel von der Krankenkasse vorgesehen.

Darunter fallen zum Beispiel Hilfsmittel, die im Rahmen einer Behinderung benötigt werden. Sei es eine Prothese oder der Rollstuhl. In diesen Fällen ist eine Kostenübernahme[1], in einem gewissen Rahmen, kein Problem.

Auch für den Alltag können manche Gegenstände von der Krankenkasse übernommen werden. Darunter zählen zum Beispiel Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe. Letztere sind als Maßnahme sinnvoll, falls Du unter einer Venenschwäche leidest.

Nicht immer ist die Sachlage jedoch so eindeutig. Bei Gewichtsdecken ist eine Übernahme im Einzelfall möglich. Dies hängt von der Erfordernis der speziellen Decke und der ärztlichen Bescheinigung ab. Stellt der Arzt fest, dass ohne dieses Hilfsmittel kaum mehr ein gesunder Schlaf möglich ist, kann ein Zuschuss gewährleistet werden. Somit sinkt die finanzielle Belastung und Nutzer müssen nicht auf den Kosten alleine sitzenbleiben.

Werden die Kosten für das Venenkissen von der Krankenkasse erstattet?

Ausnahmen gelten jedoch für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Dazu zählen Gegenstände, die nicht primär für das spezielle Bedürfnis kranker oder behinderter Menschen entwickelt wurden. Zu diesen zählen etwa Nackenkissen oder orthopädische Matratzen. Diese werden überwiegend von Personen genutzt, die beim Schlafen einen höheren Komfort bevorzugen. Sie gelten aber nicht als medizinische Hilfsmittel und werden daher nicht von der Krankenkasse bezuschusst.

Gleiches gilt auch für das Venenkissen. Die Barmer Krankenkasse begründet dies in einem Statement:

„Von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Dieses sind Produkte, die bezogen auf ihre Primärfunktion nicht für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt wurden …. Hierzu zählen speziell geformte Lagerungskissen z.B. Venenkissen, Nackenkissen und -rollen, „orthopädische“ Spezialkissen, Kopfkissen mit luftbefüllbaren Kammern, Keilkissen und auch Sitz- bzw. Liegesäcke unabhängig davon, ob sie mit weichpolsternden Materialien gefüllt, aus festem Schaumstoff oder luftbefüllbar sind.“

Krankenkasse Barmer

Die Kosten eines Venenkissens werden also regelmäßig nicht von der Krankenkasse übernommen. Da der Preis zwischen den einzelnen Modellen stark schwankt, solltest Du dies berücksichtigen und nicht damit rechnen, dass die Krankenkasse eine Unterstützung anbietet.

Dennoch ist es einen Versuch wert Deine Krankenkasse zu kontaktieren und zu fragen, ob ein Zuschuss für das Venenkissen möglich ist. Möglicherweise lässt sich die Krankenkasse mit einem ärztlichen Rezept[2] von der Notwendigkeit überzeugen, sodass zumindest eine geringe Entlastung bewilligt wird.

Das Venenkissen von der Krankenkasse

Siehst Du das Venenkissen für Dich als unverzichtbar an und möchtest Du nicht allein die Kosten dafür tragen, ist es naheliegend, die Krankenkasse um Unterstützung zu bitten. Normalerweise ist diese dafür zuständig die Kosten für dringend notwendige Hilfsmittel zu übernehmen.

Beim Venenkissen ist dies jedoch nicht der Fall. Dieses wird als Gegenstand des täglichen Lebens angesehen und nicht als medizinisches Hilfsmittel. Die Kosten werden daher im Regelfall nicht übernommen.

Um dennoch etwas gegen Deine geschwollenen Beine zu unternehmen und die Venen zu stärken, kannst Du Kompressionsstrümpfe verwenden. Diese werden von der Krankenkasse bereitgestellt. Alle 6 Monate ist der Wechsel zu einem neuen Paar möglich, ohne dass für Dich Zusatzkosten entstehen. Somit hast Du immerhin eine passende Alternative, wenn schon das Venenkissen nicht bezahlt wird.

Referenzen

Referenzen
1 https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenkasse-kostenerstattung
2 https://www.kvb.de/verordnungen/formelles/
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